Meine Garantien

 ● Zuverlässigkeit
 ● Hohes Qualitätsniveau
 ● Alle Leistungen nach dem
     Vier-Augen-Prinzip
   außer Express-Service

Zusatzleistungen

Express-Service

Wenn es schnell gehen muss, biete ich Ihnen meinen Express-Service an. Binnen 24 Stunden liefere ich zuverlässig bei ent­sprechender Verfügbarkeit und nicht mehr als 25 Normseiten Text.
  1. Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistungen

    1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäfts­verkehr zwischen Lektorat Giegerich und Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt die AGB durch seine Auftragserteilung an; sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Der Vertrag kommt nach Eingang des zu bearbeitenden Textes zustande. Der Auftragnehmer behält sich die Ablehnung eines Auftrages vor. Neben­abreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    2. Das übliche Korrektorat beinhaltet Korrekturen im Rahmen der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Die Korrekturen werden für den Auftraggeber nachvoll­ziehbar gekennzeichnet.
    3. Das Lektorat umfasst die inhaltliche Prüfung und gibt Änderungsvorschläge. Es gilt als zusätzliche Dienstleistung zum Korrektorat.
    4. Die Textredaktion greift tief und umfassend in den Text des Auftraggebers ein, beinhaltet unter Umständen das Neuanfertigen ganzer Passsagen.
  2. Angebot und Auftrag

    1. Basis für den Vertragsabschluss ist der Auftrag des Auftraggebers. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber vorliegt.
    2. Das Angebot beinhaltet die Art der Leistung, den Umfang, den Abschlusstermin und den Preis der Leistung. Auftragsänderungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
    3. Sofern der Auftraggeber einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung kündigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungen in Rechnung zu stellen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht wurden.
    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzu­lehnen.

  3. Leistung

    1. Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich und gemäß den im Auftrag getroffenen Verein­barungen. Hierzu legt der Auftraggeber die zu bearbeitenden Texte in digitaler Form oder auf Papier rechtzeitig vor, sodass die zeitlichen Fristen eingehalten werden können. Korrekturen auf Papier werden mit den gängigen Korrekturzeichen versehen.
    2. Maßstab für die Korrekturen ist die aktuelle Ausgabe des Dudens zum Zeitpunkt des Auftrags­eingangs.
    3. Für den Auftraggeber besteht Mitwirkungspflicht. Er hat dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, welchem Zweck der korrigierte Text dienen soll (z.B. rechtliche Zwecke), ob die Verwendung einer bestimmten Terminologie erwünscht ist (unter Übermittlung entsprechender Unterlagen), ob auftragsspezifische Abkürzungen bestehen usw. Im anderen Falle besteht keine Mängelhaftung.
  4. Verschwiegenheit

    1. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über den Inhalt der Texte verpflichtet. Dies gilt auf unbestimmte Zeit, auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus. Eine hundert­prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere bei Kommunikation in elektro­nischer Form, leider nicht garantiert werden.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie des bearbeiteten oder entworfenen Textes anzufertigen. Datenschutz und Diskretion und Urheberrechte sind davon unberührt.

  5. Lieferung

    1. Als Frist für die Lieferung des bearbeiteten Textes gilt die beiderseitige schriftliche Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist um strikte Termineinhaltung bemüht.
    2. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur unverzüglichen Benachrichtigung des Auftraggebers. Im Falle einer erheblichen Termin­überschreitung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber zum Vertragsrücktritt berechtigt.
    3. In diesem Fall erlöschen Vergütungsansprüche seitens des Auftragnehmers.
    4. Maßgeblich für die Einhaltung der Lieferfrist ist der zeitnahe Eingang des zu bearbeitenden Textes im Lektorat nach Vertragsabschluss sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
    5. Die Lieferung erfolgt ohne zusätzliche Vereinbarung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer zugegangen ist.
    6. Die mit der Lieferung (oder Übermittlung/Datentransfer) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber (z.B. Virusübertragungen).
    7. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen gehen ihm nach Abschluss der Korrekturen auf ausdrücklichen Wunsch wieder zu.
    8. Bei vereinbarter Abholung beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag der Bereitstellung der Korrekturfassung.
  6. Schadenersatz / Mängelhaftung  (Gewährleistung)

    1. Reklamationen hinsichtlich verbliebener Fehlerquellen im Text sind dem Auftragnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Auftragsversendung mit ausreichender Markierung im Text zu melden.
    2. Eine Haftung des Auftragnehmers gilt höchstens bis zur Auftragssumme und nur bei grob fahrlässigem Verhalten. Für etwaige Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn oder Folgen, die sich aus der Weitergabe der bearbeiteten Texte ergeben, haftet der Auftragnehmer nicht.
    3. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z.B. verfassungsfeindliche Äußerungen, Urheberrechts­ver­letzungen, Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Dritter). Ein solcher Fall berechtigt den Auftragnehmer zum sofortigen Vertragsrücktritt. Bereits erbrachte Leistungen im Falle eines Bekanntwerdens rechtswidriger Inhalte nach Vertragsabschluss sind wie vereinbart zu vergüten.
    4. Eine Mängelhaftung besteht nicht für die Korrektur schwer lesbarer bzw. unver­ständlicher Vorlagen (z.B. Urkunden).
    5. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen schließt der Auftragnehmer eine Haftung aus.
    6. Für stilistische Korrekturen ist das Lektorat nicht haftbar zu machen. Sie gelten allein als Verbesserungsvorschläge.
    7. Für nachträglich (nach abgeschlossener Arbeit des Lektors) eingefügte Passagen im Text und womöglich dadurch entstandene Fehlerquellen haftet der Auftragnehmer nicht.
  7. Höhere Gewalt

    1. Im Falle höherer Gewalt ist der Auftraggeber unverzüglich vom Auftragnehmer in Kenntnis zu setzen (unvorhergesehene Ereignisse, die den Auftragnehmer an der Auftragserfüllung hindern). Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber zum Vertragsrücktritt. Bereits erfolgte Leistungen des Auftragnehmers sind in diesem Fall jedoch zu vergüten.

  8. Zahlung

    1. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gelten die vom Auftragnehmer festgesetzten Preise als Endpreise ohne anfallende Mehrwertsteuer.
    2. Die Rechnung für Korrektorat/Lektorat ist zahlbar innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, ohne Skonto-Abzug.
    3. Überschreitet die Bearbeitung durch das Lektorat einen Auftragswert von 200 Euro, behält sich der Auftragnehmer die Forderung eines Vorschusses vor.

  9. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Für das gesamte Vertrags­verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung.
Impressum      Datenschutzerklärung